Klarstellung – G607 – und Hauptuntersuchung G607

Klarstellung – G607 – und Hauptuntersuchung G607

Klarstellung – G607 – und Hauptuntersuchung G607

Prüfung von Gasanlagen in Wohnmobilen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607
– Klarstellung zum aktuellen Sachverhalt –
Die neue HU-Richtlinie vom 31.12.2019 (Verkehrsblatt 24/2019 Nr. 176) setzt die Bewertung
einer fehlenden oder ungültigen G 607-Bescheinigung als Mangel im Rahmen der
Hauptuntersuchung (HU) vorübergehend aus. Der Caravaning Industrie Verband e.V., der
Deutsche Verband Flüssiggas e.V. sowie der Zentralverband Karosserie- und
Fahrzeugtechnik e.V. weisen mit dieser Fachinformation darauf hin, dass die Prüfung der
Gasanlage von Wohnmobilen gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 weiterhin zulässig ist.
Sie empfehlen, diese Prüfung wie bisher alle zwei Jahre vor allem aus Sicherheits- und
versicherungsrechtlichen Gründen durchzuführen.
Aussetzung der Mangelbewertung nach HU-Richtlinie
Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) werden u. a. die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der Bauvorschriften eines Kraftfahrzeugs bzw. Anhängers geprüft.

Konkretisiert werden die Anforderungen durch die Richtlinie für die Durchführung von
Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen
nach § 29 Anlagen VIII und VIIIa StVZO (HU-Richtlinie).
Seit 2018 wird gemäß der HU-Richtlinie Anlage 2 Nr. D 6.1.3 b) eine fehlende oder nicht mehr
gültige Flüssiggasanlagenprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 als erheblicher Mangel
eingestuft. Erhebliche Mängel führen gemäß StVZO Anlage VIII Nummer 3.1.4.3 dazu, dass
die HU-Prüfplakette nicht erteilt werden darf.
Die am 31. Dezember 2019 im Verkehrsblatt erschienenen HU-Richtlinie setzt die
Mangelbewertung einer fehlenden oder ungültigen Flüssiggasanlagenprüfung bis zum 1.
Januar 2023 vorübergehend aus. Somit ist eine positive Prüfung nach G 607 während dieses
begrenzten Zeitraums keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU.


Als Grund führt die HU-Richtlinie vom 31.12.2019 an, dass die so genannte „messtechnische
Rückführung“ (Kalibrierung) der eingesetzten Geräte entsprechend der Qualitätsüberwachung
der HU gemäß Richtlinie 2014/45/EU nicht garantiert sei. Dies bezieht sich auf den Einsatz
bislang nicht kalibrierbarer Geräte zur Dichtheitsprüfung bei der G 607-Prüfung. Während der
vorübergehenden Aussetzung der Mangelbewertung bis zum 01.01.2023 sollen die
Anforderungen an die verwendeten Messgeräte konkretisiert werden.


Flüssiggasanlage wird im Rahmen der HU weiterhin beurteilt
Unberührt von der Aussetzung dieses Untersuchungskriteriums muss im Rahmen der
Hauptuntersuchung nach HU-Richtlinie Anlage 2 Nr. D 6.1.3 f) bis Nr. D 6.1.3 h) weiterhin der
Zustand der Flüssiggasanlage der Heizung bewertet werden. Unzulässige, beschädigte oder
mangelhaft befestigte Teile der Flüssiggasanlage gelten auch weiterhin als erheblicher Mangel
und führen zum Nichtbestehen der Untersuchung. Um dem vorzubeugen, sollten Verbraucher
vor der HU weiterhin die G607-Prüfung durchführen lassen. Das wurde auch vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schriftlich bestätigt.
Empfehlung an die Fahrzeughalter und Fahrer von Caravan oder Wohnmobilen
Die Prüfung der Flüssiggasanlage in privat genutzten Fahrzeugen zu Wohnzwecken nach dem
DVGW-Arbeitsblatt G 607 wird seit 1976 durchgeführt. Die Prüfung ist als Nachweis der
Sicherheit und Dichtheit der Anlagen etabliert und hat sich bewährt.


Auch wenn im Rahmen einer HU der fehlende Nachweis einer Gasanlagenprüfung nach G 607
vorübergehend keinen erheblichen Mangel darstellt, ist der Betreiber weiterhin für die
Sicherheit seiner im Fahrzeug installierten Flüssiggasanlage verantwortlich.
Die erfolgreich absolvierte G 607-Prüfung stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen
Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Im Schadensfall dient die G 607-
Prüfbescheinigung als Sorgfaltsnachweis gegenüber der Versicherung.
Darüber hinaus fordert eine Vielzahl von Campingplatzbetreibern in ihren Stellplatzregeln
weiterhin eine gültige G 607-Prüfung.


Trotz der vorübergehenden Aussetzung des G 607-Nachweises im Rahmen der HU wird zur
Sicherstellung einer technisch mangelfreien Gasanlage in einem Caravan oder Wohnmobil
und im Interesse der allgemeinen Sicherheit von den unterzeichnenden Verbänden
empfohlen, die G 607-Prüfung wie bisher alle zwei Jahre von einem zertifizierten
Sachkundigen vornehmen zu lassen.


Caravaning Industrie Verband e.V.
Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V.